Absolutio ab instantia
Sobald das Fehlen einer Prozessvoraussetzung oder das Vorliegen eines Prozesshindernisses feststeht, ist der Rechtsstreit bereits zur Endentscheidung im Sinne der Prozessabweisung entscheidungsreif.
Begriffs-Nr.: 14
Englisch: Absolutio ab instantia (7)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020