Abtretung
Die Abtretung ist der rechtliche Vorgang, der dem Erwerber (Zessionar) die rechtliche Macht über die abgetretene Forderung verleiht, die vorher dem Abtretenden (Zedenten) zugestanden hat. Die Abtretungsverfügung ist eine empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Man unterscheidet zudem zwischen der Abtretung zahlungshalber und der blossen Verpfändung.
Begriffs-Nr.: 16
Englisch: Assignment (98)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020