Aktenwidrig

Aktenwidrig ist eine Feststellung nur, wenn sie einen anderen als den gegebenen Aktenbestand annimmt oder voraussetzt, nicht aber die willkürliche Beweiswürdigung im Rahmen der Wahrheitsbeurteilung.

Begriffs-Nr.: 38

Englisch: Infringement (454)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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