Aktenwidrig
Aktenwidrig ist eine Feststellung nur, wenn sie einen anderen als den gegebenen Aktenbestand annimmt oder voraussetzt, nicht aber die willkürliche Beweiswürdigung im Rahmen der Wahrheitsbeurteilung.
Begriffs-Nr.: 38
Englisch: Infringement (454)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020