Amtliche Beglaubigung
Das amtliche beglaubigte Dokument ist als solches eine öffentliche Urkunde, macht aber eine Privaturkunde durch Beglaubigung ihrer Unterschrift nicht zur öffentlichen Urkunde.
Begriffs-Nr.: 57
Englisch: Official certification (610)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020