Annahmeverzug
Der Annahmeverzug ist die infolge der ungerechtfertigten Unterlassung der Mitwirkung seitens des Gläubigers zur Entgegennahme der gehörig angebotenen Leistung bewirkte Milderung der Schuldnerhaftung.
Begriffs-Nr.: 88
Englisch: Default of acceptance (255)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020