Anspruch

Der Anspruch ist das aus dem Schuldverhältnis (als relativem Recht) oder aus absoluten, dinglichen, oder endlich aus absoluten und relativen Rechten des Zivilgesetzes fliessende Recht, vom Gegner die Leistung zu verlangen. Anspruch und Forderung sind auch im Obligationenrecht nicht zwingend identisch.

Begriffs-Nr.: 92

Englisch: Claim (158)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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