Anspruchskonkurrenz
Die Anspruchskonkurrenz (unechte Solidarität) besteht, wenn mehrere Personen aus unterschiedlichen Rechtsgründen für einen Schaden einzustehen haben.
Begriffs-Nr.: 93
Englisch: Competing claims (178)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020