Antizipierte Erfüllung
Die antizipierte Erfüllung (Vorauszahlung) ist Erfüllung im Einverständnis der Parteien, bevor die Forderung enstanden ist respektive eine zur Entstehung der Forderung nötige Bedingung erfüllt ist.
Begriffs-Nr.: 98
Englisch: Anticipated fulfilment (78)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020