Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein durch seine sozialen Zielsetzungen zu einem einheitlichen Rechtsgebiet zusammengefasster Inbegriff teils privatrechtlicher, teils öffentlichrechtlicher Natur nach begründeten Rechten und Pflichten.
Begriffs-Nr.: 106
Englisch: Labour law (506)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020