Ausgabekommission
Das sind Kosten, die beim Kauf eines Fonds berechnet werden und die der Anleger zusätzlich zum Preis des Fondsanteils zu bezahlen hat. Die maximale Höhe der Ausgabekommission (auch Ausgabeaufschlag genannt) ist im Prospekt des Fonds festgehalten.
Begriffs-Nr.: 121
Englisch: Issuing commission (499)
Quelle: Swiss Fund Guide 2010 m. e. E., 20.04.2010