Ausverkauf
Zum obligationenrechtlichen Begriff des Ausverkaufs gehören als wesentliche Merkmale eine aussergewöhnliche Begünstigung des Käufers sowie die zeitliche Beschränkung der Veranstaltung.
Begriffs-Nr.: 131
Englisch: Sale (766)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020