Bereicherung
Die obligationenrechtliche Bereicherung ist die Vermögensvermehrung bestehend im Erwerb von Rechten oder in der Abwendung einer Vermögensverminderung zu Lasten des Vermögens eines benachteiligten Dritten.
Begriffs-Nr.: 156
Englisch: Enrichment (331)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020