Beruf
Der betreibungsrechtliche Beruf ist die persönliche Arbeitsleistung des Schuldners (und allenfalls seiner Angehörigen), welche gegenüber anderen Erwerbsfaktoren überwiegt.
Begriffs-Nr.: 160
Englisch: Profession (694)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020