Beruf

Der betreibungsrechtliche Beruf ist die persönliche Arbeitsleistung des Schuldners (und allenfalls seiner Angehörigen), welche gegenüber anderen Erwerbsfaktoren überwiegt.

Begriffs-Nr.: 160

Englisch: Profession (694)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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