Bestechung

Aktive Bestechung liegt nur dann vor, wenn ein Beamter oder Bediensteter durch Geschenke oder andere Vorteile zu einer strafbaren, pflichtwidrigen Handlungsweise bestimmt werden soll. Passive Bestechung dagegen besteht in der persönlichen Annahme von Geschenken oder anderen geldwerten Vorteilen für eine künftige pflichtwidrige oder nicht pflichtwidrige Amtshandlung.

Begriffs-Nr.: 168

Englisch: Bribery (136)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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