Beurkundungen
Beurkundungen als rechtsbestimmende Verfügungen sind in Urkundenform gekleidete behördliche Erklärungen über Tatsachen oder Ereignisse von rechtlicher Bedeutung und bewirken eine besondere Glaubwürdigkeit.
Begriffs-Nr.: 174
Englisch: Notarizations (599)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020