Compensatio compensationis
Compensatio compensationis ist die Einwendung des Klägers gegenüber der Verrechnungseinrede des Beklagten, er verrechne jene Gegenforderung mit einer andern ihm zustehenden, jedoch nicht eingeklagten Forderung. Dies würde der Natur der Verrechnung widersprechen.
Begriffs-Nr.: 212
Englisch: Compensationis (177)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020