Compliance
Das Wort Compliance (Entsprechung) hat seine Wurzel im englischen to comply with (= einer Sache entsprechen) und meint sinngemäss Handeln im Einklang mit dem geltenden Recht. Der Begriff umfasst nach heutigem Verständnis die umfassende Verpflichtung der Geschäftsleitung, geeignete organisatorische Vorkehrungen und Massnahmen zu setzen, um ein rechtmässiges Verhalten des Unternehmens sowie der Mitarbeiter zu gewährleisten und etwaige Rechtsverletzungen zügig aufzudecken und zu sanktionieren. Dabei handelt es sich nicht ausschliesslich um verpflichtende, sondern auch um freiwillige Regelungen und Standards in diesem Bereich. Compliance im Bank- und Kapitalmarktbereich geht zunehmend über die reine Wertpapier-Compliance hinaus und etabliert sich als wesentliches Element der ordnungsgemässen Unternehmensführung (Corporate Governance).
Begriffs-Nr.: 213
Englisch: Compliance (180)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018