Deliberationsfrist
Die Deliberationsfrist ist die zwingende Rechtsnorm, dass der provisorische Erbschaftserwerb innert einer (vom Richter erstreckbaren) Verwirkungsfrist von drei Monaten durch Ausschlagung oder Annahme zu beseitigen ist.
Begriffs-Nr.: 242
Englisch: Deliberation period (259)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020