Deliktspauliana
Die betreibungsrechtliche Deliktspauliana ist die Anfechtungsklage gegen Rechtshandlungen, die der Schuldner in der für die Beteiligten erkennbaren Absicht vorgenommen hat, dadurch seine Gläubiger zu benachteiligen oder einzelne Gläubiger zum Nachteil anderer zu begünstigen.
Begriffs-Nr.: 244
Englisch: Delicted spauliana (260)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020