Devolutiveffekt
Der Devolutiveffekt eines Rechtsmittels ist der Umstand, dass die Einlegung des Rechtsmittels das Recht und die Pflicht zur Überprüfung und Entscheidung des Rechtsstreites (in den Grenzen der Anfechtung) auf den oberen Richter überträgt.
Begriffs-Nr.: 259
Englisch: Devolutive effect (277)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020