Doppelvertretung
Die Doppelvertretung ist die Vertretungsmacht derselben Person als Organ zweier juristischer Personen als Vertragsparteien. Die Doppelvertretung ist nur unter denselben Einschränkungen, wie das Selbstkontrahieren des Vertreters zulässig.
Begriffs-Nr.: 283
Englisch: Dual representation (311)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020