Dringlichkeitsklausel
Die Dringlichkeitsklausel ist die im Ermessen der Bundesversammlung stehende Entscheidung, dass ein allgemein verbindlicher Bundesbeschluss als dringlich zu erklären und damit dem fakultativen Referendum zu entziehen sei.
Begriffs-Nr.: 284
Englisch: Urgency clause (871)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020