Enteignung
Die Enteignung (Expropriation) ist eine im öffentlichen Interesse durch obrigkeitlichen Verwaltungsakt erfolgende Beschränkung oder Entziehung subjektiver Vermögensrechte gegen Entschädigung (originäre Erwerbsart).
Begriffs-Nr.: 305
Englisch: Expropriation (353)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020