Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Im Januar 2011 wurde die EBA mit Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates als Nachfolgeorganisation von CEBS als unabhängige EU-Behörde gegründet (Rechenschaftspflicht besteht gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission) und ist Teil des ESFS . Ihre Aufgabe ist es, ein wirksames und kohärentes Mass an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Neben der Erarbeitung technischer Standards und Leitlinien zur Etablierung eines einheitlichen Europäischen Regelwerks für den Finanzsektor spielt die EBA eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Förderung der Angleichung der Aufsichtspraktiken.
Begriffs-Nr.: 318
Englisch: European Banking Authority (EBA) (340)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018