Eventualmaxime
Die Eventualmaxime besagt, dass von einem bestimmten Abschnitt des Verfahrens ab neue Angriffs-, Verteidigung- und Beweismittel überhaupt nicht oder nur noch unter gewissen Voraussetzungen berücksichtigt werden dürfen.
Begriffs-Nr.: 323
Englisch: Contingency maxim (197)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020