Öffentliche Urkunden
Öffentliche Urkunden sind solche, welche von einem öffentlichen Glauben geniessenden Beamten in Sachen seines Amtes und innerhalb der Schranken desselben in gesetzlicher Form abgefasst sind.
Begriffs-Nr.: 581
Englisch: Public documents (704)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020