Fixgeschäft
Ein Fixgeschäft ist eine Verabredung, dass der Erfüllungszeit eine höhere Bedeutung in der Art beigelegt sei, dass der Gläubiger bei Versäumung der Erfüllungszeit keine nachträgliche Leistung anzunehmen braucht, sondern vom Vertrag zurücktreten kann.
Begriffs-Nr.: 341
Englisch: Fixed business (378)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020