Gemischter Vertrag
Ein gemischter Vertrag ist ein solcher, dessen Tatbestand eine im Gesetz nicht vorkommende Verbindung einzelner, im Gesetz unter verschiedenen Vertragskategorien normierter Tatbestandsteile kombiniert.
Begriffs-Nr.: 374
Englisch: Mixed contract (577)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020