Grundlast
Die Grundlast ist regelmässig die Belastung eines Grundstückes mit dem Recht auf Entrichtung wiederkehrender Leistungen aus dem Grundstück. Die Belastung des Grundstückes bildet die alleinige Sicherung der Forderung.
Begriffs-Nr.: 399
Englisch: Base load (116)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020