Indossament
Das Indossament ist der auf der Rückseite des Wechsels geschriebene Übertragungsvermerk, dem jedoch die Wirkung einer neuen Ausstellung des Wechsels zukommt. Das Blanko-Indossament besteht nur aus der Unterschrift den Indossamenten und nennt den Indossator nicht.
Begriffs-Nr.: 427
Englisch: Endorsement (330)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020