Irrtum

Ein Irrtum ist wesentlich, wenn er sich auf einen Umstand oder eine Voraussetzung bezieht, die bei objektiver Betrachtung und nach den Grundsätzen des Verkehrs als so wichtig erscheint, dass damit ein Vertrag oder ein Geschäft stehen oder fallen muss.

Begriffs-Nr.: 445

Englisch: Error (336)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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