Konkursfähig
Konkursfähig sind physische und juristische Personen, sowie Gesellschaften und Vereine, welche als handelsrechtlich selbständig und auf eigene Rechnung tätig und im Handelsregister eingetragen sind.
Begriffs-Nr.: 467
Englisch: Bankrupt (113)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020