Legalitätsprinzip
Im Rahmen des strafrechtlichen Legalitätsprinzips ist die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft) verpflichtet, bei Offizialdelikten oder auf Antrag wegen aller gerichtlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Begriffs-Nr.: 503
Englisch: Legality principle (530)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020