Leistungs- oder Verurteilungsklagen
Leistungs- oder Verurteilungsklagen gehen auf Geltendmachung eines Anspruchs (Geldzahlung, Sicherheit, Unterlassung von Störung) bzw. der Haftung (Pfand etc.); Verurteilung zur Leistung oder Duldung der Zwangsvollstreckung.
Begriffs-Nr.: 508
Englisch: Actions for performance or conviction (35)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020