lnteressenjurisprudenz
lnteressenjurisprudenz ist neue Richtung des Privatrechts, die zum Unterschied von der Begriffsjurisprudenz nicht von Norm- und Schulbegriffen, sondern von den im Leben gegebenen Interessenlagen ausgeht und sich eine gerechte Abwägung dieser Interessen zum Ziele setzt.
Begriffs-Nr.: 519
Englisch: Legal interests (524)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020