Mittelbare Täterschaft
Die mittelbare Täterschaft ist die willentliche Verwirklichung des äusseren Deliktstatbestandes infolge psychischer Beeinflussung des Willens des Ausführenden durch einen Dritten.
Begriffs-Nr.: 545
Englisch: Indirect perpetration (449)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020