Objektives Recht
Als objektives Recht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtssätze. Somit ist mit dem Begriff der Rechtsordnung das geschriebene Recht und auch das Gewohnheitsrecht umfasst.
Begriffs-Nr.: 574
Englisch: Objective right (604)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020