Petitionsrecht
Das Petitionsrecht ist die dem Staatseinwohner als individuelles Freiheitsrecht gewährte Befugnis, mit Bitten und Anregungen an die verschiedenen Behörden zu gelangen, ohne Belästigungen oder Rechtsnachteile gewärtigen zu mϋssen.
Begriffs-Nr.: 610
Englisch: Right to petition (756)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020