Privatanklage
Privatanklage ist von den hierzu Berechtigten ausgehenden Willenserklärung, gerichtet auf selbstständige Geltendmachung des Rechtes auf staatliche Strafe bei bestimmten Verbrechen.
Begriffs-Nr.: 631
Englisch: Private prosecution (688)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020