Privatanklage

Privatanklage ist von den hierzu Berechtigten ausgehenden Willenserklärung, gerichtet auf selbstständige Geltendmachung des Rechtes auf staatliche Strafe bei bestimmten Verbrechen.

Begriffs-Nr.: 631

Englisch: Private prosecution (688)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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