Prorogation
Die Prorogation ist Zuständigkeit eines an sich nicht zuständigen Gerichts infolge Parteiverhaltens (Vereinbarung, vorbehaltlose Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache, Verzicht des Beklagten auf die Rüge der Unzuständigkeit).
Begriffs-Nr.: 637
Englisch: Prorogation (699)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020