Rücknahmebedingungen

Allfällige Kommission und andere Abzüge, die bei der Rücknahme von Anlagefonds erhoben werden (gibt nur an ob vorhanden, jedoch nicht deren Höhe).

Begriffs-Nr.: 704

Englisch: Redemption conditions (727)

Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018

Print Friendly, PDF & Email