Rücknahmebedingungen
Allfällige Kommission und andere Abzüge, die bei der Rücknahme von Anlagefonds erhoben werden (gibt nur an ob vorhanden, jedoch nicht deren Höhe).
Begriffs-Nr.: 704
Englisch: Redemption conditions (727)
Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018