Recht (subjektives)
Das subjektive Recht ist die Befugnis, etwas als das Seinige zu fordern, zu besitzen und darüber mit Ausschluss anderer zu seinem Nutzen zu verfügen.
Begriffs-Nr.: 657
Englisch: Law (subjective) (512)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020