Rechtsöffnung
Die Rechtsöffnung ist zivilprozessuale, bzw. vollstreckungsrechtliche Massnahme, mit welcher die Hemmung der Betreibung, welche durch den Rechtsvorschlag bewirkt worden ist, beseitigt wird.
Begriffs-Nr.: 668
Englisch: Legal opening (525)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020