Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit ist die rechtlich anerkannte Möglichkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bedingt rechtsfähig ist das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind.
Begriffs-Nr.: 660
Englisch: Legal capacity (516)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020