Rechtsvergleichung

Die Rechtsvergleichung besteht in einer würdigenden Gegenüberstellung der Antworten des Gesetzgebers von verschiedenen Rechtsordnungen auf eine bestimmte respektive konkrete Rechtsfrage.

Begriffs-Nr.: 671

Englisch: Comparative law (175)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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