Retrozessionen
Wenn ein Vermögensverwalter Drittprodukte verkauft (Fonds, Strukturierte Produkte, Neuemissionen usw.) oder über eine Bank Börsengeschäfte tätigt, erhält er von Banken bzw. Fondsgesellschaften Retrozessionen (Kick-backs). Auch Banken bekommen Retrozessionen, wenn sie für ihre Kunden bei Drittinstituten Produkte kaufen. Seit Jahrzehnten ist laut OR Art. 400 Abs. 1 klar, dass Retrozessionen, Kick-backs, Finder’s Fees (also Zahlungen für die Geschäftsvermittlung) und ähnliche Zahlungen dem Vermögensverwaltungskunden geschuldet sind. Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2006 präzisiert, dass ein Vermögensverwalter Retrozessionen nur behalten darf, wenn der Kunde dies ausdrücklich erlaubt und auch bezüglich dem Umfang seines Verzichts konkret aufgeklärt wird.
Begriffs-Nr.: 692
Englisch: Kickbacks (505)
Quelle: Swiss Fund Guide 2010 m. e. E., 20.04.2010