Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung bezieht sich auf einen Mangel resp. die Gewährleistung im Kaufrecht. Ein Sachmangel ist die ungünstige Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der angestrebten Soll-Beschaffenheit.
Begriffs-Nr.: 710
Englisch: Liability for material defects (535)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020