Sponsor einer Verbriefung
Als Sponsor wird gemäss Artikel 4 Abs. 1 Nr. 14 CRR ein Institut bezeichnet, das kein Originator ist und das ein Programm forderungsgedeckter Geldmarktpapiere oder ein anderes Verbriefungsprogramm, bei dem Forderungen Dritter angekauft werden, auflegt und verwaltet.
Begriffs-Nr.: 747
Englisch: Sponsor institution of a securitisation (806)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018