Staat
Der Staat ist eigenherrliche Gebietskörperschaft. Die Wesensmerkmale des rechtlichen Staatsbegriffs sind: a) ein zur Einheit zusammengefasstes Volk b) die Organisation, c) die ursprüngliche von keinem anderen Gemeinwesen abgeleitete Befehls- und Zwangsgewalt sowie d) ein Gebiet in fester Umgrenzung.
Begriffs-Nr.: 748
Englisch: State (810)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020