Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist Kontrolle der kantonalen Hoheitsakte auf ihre Verfassungsmässigkeit durch eine besondere richterliche Instanz in einem besonderen Verfahren auf Grund eines Antrags.
Begriffs-Nr.: 825
Englisch: Constitutional jurisdiction (195)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020